Ambulante Betreuung
(ab 14 Jahren)

Die ambulante Betreuung bietet Unterstützung für Mädchen und Frauen mit Essstörungen ab 14 Jahren. Unser Angebot hilft bei der Stabilisierung im Alltag, in Übergangssituationen oder zur Überbrückung von Wartezeiten auf weiterführende Hilfen. Ziel ist es, Sicherheit, Orientierung und individuelle Unterstützung im Umgang mit der Essstörung und persönlichen Herausforderungen zu bieten.

Die Betreuung findet individuell durch pädagogische Fachkräfte und Ernährungsfachkräfte statt und erfolgt in unseren Räumlichkeiten.

Ambulante Betreuung
(ab 14 Jahren)

Betreuungsanfragen
Haben Sie Interesse an unserem ambulanten Angebot?

Kontakt

Sollten Sie einen Termin bei uns nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine frühestmögliche Absage. Im besten Fall können wir dann gemeinsam nach einem Alternativtermin schauen.

Berufsgruppen

Sozialpädagog:innen

Feste Ansprechperson für Themen wie Alltags- und Freizeitgestaltung, Hobbies, Schule und Ausbildung, Partizipation, Familienkontakte und Zukunftsplanung

Ernährungsfachkräfte

Individuelle Beratung und Begleitung bei essstörungsspezifischen Themen

Zielgruppe und Aufnahmevoraussetzungen

Eine ambulante Betreuung ist für Mädchen und Frauen geeignet:

  • die eine diagnostizierte Anorexia nervosa (auch mit atypischer Symptomatik) oder
  • eine Bulimia nervosa (auch mit atypischer Symptomatik) haben,
  • die mindestens 14 Jahre alt sind,
  • bei denen eine Reduktion oder Loslösung der Essstörungssymptome deutlich erkennbar ist,
  • die mindestens einen BMI von 17,5 haben,
  • die in der Lage sind, sich außerhalb eines stationären Settings zu versorgen,
  • bei denen Absprachefähigkeit und zuverlässige Bereitschaft zur Zusammenarbeit gegeben ist,
  • die eine angemessene Selbstregulation in kritischen Lebenssituationen praktizieren und
  • bei denen eine ambulante Hilfe als bedarfsdeckend und geeignet eingeschätzt wird.

Weiterhin ist die ambulante Betreuung für Mädchen und Frauen möglich:

  • die bereits in einem der Wohnprojekte gelebt und sich dort hinreichend stabilisiert haben oder
  • die auf einen Platz in einem der Wohnprojekte warten.

Wer übernimmt die Kosten

Die Kosten für die ambulante Betreuung werden je nach Alter durch das Jugendamt oder das Sozialamt übernommen. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum jeweiligen Kostenträger.

Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme durch das Jugendamt bildet der §35a SGB VIII (ggf. i.V.m. §41 SGB VIII).

Für die Kostenzusage durch das Sozialamt sind qualifizierte Assistenzleistungen zu beantragen.

Die Kosten für die ambulante Betreuung werden je nach Alter durch das Jugendamt oder das Sozialamt übernommen. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum jeweiligen Kostenträger.

Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme durch das Jugendamt bildet der §35a SGB VIII (ggf. i.V.m. §41 SGB VIII).

Für die Kostenzusage durch das Sozialamt sind qualifizierte Assistenzleistungen zu beantragen.

FAQ

Bietet amanda wohnprojekte auch ambulante Psychotherapie an?

Wir bieten selbst keine Psychotherapie für ambulante Klientinnen an. Jedoch ist eine externe psychotherapeutische Anbindung sinnvoll. Gerne sind wir bei der Suche nach einen Psychotherapieplatz behilflich.

Die Termine finden hauptsächlich in unseren Räumlichkeiten im Stadtteil List statt. Wir treffen uns aber auch zu Aktivitäten außerhalb und können bei Bedarf auch Termine begleiten.

Je nach Absprache erfolgt die Gewichtsüberprüfung durch die Mitarbeitenden von amanda wohnprojekte oder durch Ihren Hausarzt.

Da Sie in der ambulanten Betreuung durch individuelle Fachleistungsstunden betreut werden, gibt es keine regelmäßigen betreuten Mahlzeiten. In unseren gemeinsamen Terminen können wir uns auch mal zum gemeinsamen Essen oder auswärts essen verabreden. Sollte es den Bedarf für regelmäßige betreute Mahlzeiten geben, bietet unser ambulantes Angebot keine ausreichende Unterstützung. Gerne unterstützen wir Sie dann bei der Suche nach einem passenden Hilfeangebot.

Die ambulante Betreuung setzt sich aus der Ernährungsberatung und der Beratung durch eine Sozialpädagog:in zusammen. In beiden Bereichen findet jeweils einmal wöchentlich ein Gespräch statt. Die Termine werden individuell mit Ihnen vereinbart.

Sollten Sie einen Termin bei uns nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine frühestmögliche Absage. Im besten Fall können wir dann gemeinsam nach einem Alternativtermin schauen.