Ambulante Betreuung
(ab 14 Jahren)
Die ambulante Betreuung bietet Unterstützung für Mädchen und Frauen mit Essstörungen ab 14 Jahren. Unser Angebot hilft bei der Stabilisierung im Alltag, in Übergangssituationen oder zur Überbrückung von Wartezeiten auf weiterführende Hilfen. Ziel ist es, Sicherheit, Orientierung und individuelle Unterstützung im Umgang mit der Essstörung und persönlichen Herausforderungen zu bieten.
Die Betreuung findet individuell durch pädagogische Fachkräfte und Ernährungsfachkräfte statt und erfolgt in unseren Räumlichkeiten.
Betreuungsanfragen
Haben Sie Interesse an unserem ambulanten Angebot?
Sollten Sie einen Termin bei uns nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine frühestmögliche Absage. Im besten Fall können wir dann gemeinsam nach einem Alternativtermin schauen.
Berufsgruppen
Wer übernimmt die Kosten
Die Kosten für die ambulante Betreuung werden je nach Alter durch das Jugendamt oder das Sozialamt übernommen. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum jeweiligen Kostenträger.
Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme durch das Jugendamt bildet der §35a SGB VIII (ggf. i.V.m. §41 SGB VIII).
Für die Kostenzusage durch das Sozialamt sind qualifizierte Assistenzleistungen zu beantragen.