Therapeutische Wohngruppe
(16-21 Jahre)

Die therapeutische Wohngruppe ist ein spezialisiertes Angebot für Mädchen und junge Frauen mit Essstörungen ab 16 Jahren. Ein Einzug ist bis zum 21. Lebensjahr möglich. Unsere Wohngruppe umfasst zwölf Plätze in drei Wohngemeinschaften. Für jede Bewohnerin steht ein Einzelzimmer zur Verfügung. Auch die Gesprächs- und Therapieräume befinden sich größtenteils im Haus. Die therapeutische Wohngruppe bietet eine 24-Stunden-Betreuung im multiprofessionellen Team an. Jeder Bewohnerin steht ein Bezugsteam aus einer Sozialpädagog:in, einer Ernährungsfachkraft, einer Psychologin und unserer Kunsttherapeutin zur Seite.

Wir bieten schrittweise eine Begleitung in ein selbständiges Leben an. Dazu gehört auch das sozialpädagogisch betreute Wohnen, als nächster Baustein für die Loslösung von der Essstörung hin zum selbstbestimmten Leben. Das sozialpädagogisch betreute Wohnen befindet sich fußläufig zu der therapeutischen Wohngruppe und bietet daher die Möglichkeit weiterhin die sozialen Kontakte aufrecht zu erhalten und gleichzeitig den eigenen Erprobungsraum zu erweitern.

Therapeutische Wohngruppe für Mädchen und junge Frauen
(16-21 Jahre)

Betreuungsanfragen
Haben Sie Interesse an unserem ambulanten Angebot?

Kontakt

Sollten Sie einen Termin bei uns nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine frühestmögliche Absage. Im besten Fall können wir dann gemeinsam nach einem Alternativtermin schauen.

Berufsgruppen

Sozialpädagog:innen

Bezugsbetreuung, feste Ansprechperson über den gesamten Hilfeverlauf für alle lebenspraktische Themen

Ernährungsfachkräfte

Alle Themen rund ums Essen und die Essstörung, Mahlzeitenzubereitung und Mahlzeitenbegleitung

Psycholog:innen 

Psychologische Betreuung in Einzel- und Gruppengesprächen

Kunsttherapeut:in

Kunsttherapeutisches Einzelangebot und offene Gruppen im Atelier

Weitere Angebote:

  • Familiengespräche ca. alle sechs bis acht Wochen
  • ein wöchentliches Yogaangebot
  • in Absprache Körpertherapie
  • regelmäßig stattfindende Angehörigentreffen
  • eine jährliche Ferienfahrt
  • fußläufig zu erreichender Schrebergarten zur freien Nutzung

Konzept/Phasenmodell

Konzeptionell arbeiten wir nach unserem selbst entwickelten Phasenmodell, welches vier Phasen umfasst. Jede Phase umfasst unterschiedliche Schwerpunkte, die schrittweise auf dem Weg in ein selbstbestimmtes und genussvolles Leben begleiten. Bei näherem Interesse zum
Phasenmodell können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

Zielgruppe:

Aufgenommen werden Mädchen und junge Frauen zwischen 16 und 21 Jahren mit:

  • Diagnostizierte Anorexia nervosa (auch mit atypischer Symptomatik) oder
  • Bulimia nervosa (auch mit atypischer Symptomatik)

Als Voraussetzung für eine Aufnahme gilt:

  • ein Body-Maß-Index (BMI) von mindestens 17,5
  • ein stabiles Essverhalten
  • ein Einverständnis dafür, dass sich im Hinblick auf die Essstörung etwas verändert

Nicht aufgenommen werden Mädchen und junge Frauen:

  • die wegen ihrer Essstörungssymptomatik einer stationär-klinischen Behandlung bedürfen und / oder einen BMI unter 17,5 haben
  • mit bekannter Delinquenz
  • die substanzgebundene Abhängigkeiten aufweisen
  • die neben einer PTBS (ICD-10-GM: F 43.1) auch schwer selbstverletzendes Verhalten zeigen
  • die die Diagnose Adipositas (ICD-10-GM: E 66) haben
  • mit schwerwiegenden geistigen und körperlichen Behinderungen (wenn diese gravierende Einschränkungen in der Selbstversorgung /Pflegeaufwand) zur Folge haben

Wie kann ich einen Platz in der therapeutischen Wohngruppe bekommen?

Erstkontakt:
Melde dich bei Fragen zur therapeutischen Wohngruppe direkt per E-Mail unter grotehusmann@amanda-wohnprojekte.de

Infogespräch:
Wir führen mit dir ein persönliches Gespräch um uns Kennenzulernen und um herauszufinden ob unsere therapeutische Wohngruppe die passende Hilfe für dich bietet.

Antragstellung:
Wir unterstützen dich bis zu deinem Einzug aktiv bei der Beantragung der Kostenzusage durch das zuständige Jugendamt.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für die therapeutische Wohngruppe und für das sozialpädagogisch betreute Wohnen werden durch das Jugendamt übernommen. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum jeweiligen Kostenträger.

Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme durch das Jugendamt bildet der §35a SGB VIII (ggf. i.V.m. §41 SGB VIII).

FAQ

Wie lange ist die Wartezeit für einen Platz?

Für eine Aufnahme bei uns kommen mehrere Faktoren zueinander: ein ausreichendes, stabiles Gewicht (Mindest-BMI von 17,5), das konkrete Einverständnis des zuständigen Jugendamts (mit Kostenzusage nach SGB VIII §35a) und ein freier Platz in der WG. Unsere Aufnahmezeiten variieren von kurzfristigen Möglichkeiten bis zu mehreren Monaten. Wir empfehlen einen frühzeitigen Kontakt zum Jugendamt, da die Prüfung für eine Aufnahme bei uns einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Die warme Mahlzeit wird an fünf Tagen der Woche als Mittagessen von unseren Ernährungsfachkräften zubereitet. Wenn Du Zeit und Lust hast, ist tatkräftige Hilfe willkommen. Wünsche und Ideen zur Kostgestaltung können gerne einbracht werden.

Einmal pro Woche (Mittwochs) kocht abwechselnd jeweils eine WG für die gesamte Gruppe. Sonntags findet ebenfalls ein Kochen in der Gruppe statt. An beiden Tagen gibt es Beratung und Unterstützung der Ernährungsfachkräfte.

In den einzelnen Phasen sind bestimmte Gewichtsbereiche verortet. Das Tempo der Gewichtszunahme bestimmst du selbst.

In den einzelnen Phasen sind bestimmte Gewichtsbereiche verortet. Das Tempo der Gewichtszunahme bestimmst Du selbst.

Bei einem BMI unter 17,5 arbeiten wir zunächst mit engmaschigerer Begleitung der Mahlzeiten und Einschränkungen der Bewegung. Parallel dazu nehmen wir zeitnah mit Kliniken Kontakt auf, falls eine stationäre Behandlung für eine ausreichende Gewichtsstabilisierung erforderlich wird. Ggf. wird dazu ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt (z.B. für eine Reha-Maßnahme).

Gäste sind willkommen und Du kannst Deine freie Zeit gerne für Besuche nutzen. Wichtig ist uns, dass Du neben Terminen, Verpflichtungen und der Pflege von Kontakten auch Zeit für Dich hast. Für häufige Besuche oder Übernachtungsbesuch von Freund*innen ist eine Rücksprache und zeitliche Abstimmung mit dem Team und Deinen Mitbewohner*innen angemessen.

Grundsätzlich ja – allerdings ist für eine Sporterlaubnis ein BMI von mind. 18,5 erforderlich. Eine Beratung und Rücksprache mit der zuständigen Ernährungsfachkraft bzgl. der Sportart und Häufigkeit ist Deiner Anmeldung bei einem Verein o. ä. vorausgesetzt.

Die Zimmer sind mit allen notwendigen Möbeln ausgestattet. Bettwäsche und Handtücher sind vorhanden. Zum direkten Einzug benötigst Du im Grunde nichts außer Deinen persönlichen Dingen. Um Dir das Zimmer individuell zu gestalten, kannst Du es gerne mit Bildern, Bettwäsche, Spiegel, Kleinmöbeln usw. ergänzen. Unser Hausmeister ist Dir beim Anbringen von Regalen und Bildern gerne behilflich. Eine Gestaltung der Wohnräume ist erwünscht – mach es Dir gemütlich!

Ja, ein Schulbesuch oder auch eine andere Form der Alltagsbeschäftigung ist erwünscht ist für uns ein Teil des Alltags. Wir empfehlen nach einer längeren Auszeit einen schrittweisen Widereinstieg in die Alltagsstruktur. Wir unterstützen dich gerne bei der Suche nach einem geeigneten Schulplatz und begleiten dich auch bei Schulgesprächen.