Intensiv ambulant betreutes Wohnen (ab 18 Jahren)

Warum ist diese Gruppe richtig und was macht dieses Angebot aus?

Das Intensiv ambulant betreutes Wohnen (konzeptionell im bewährten Rahmen des Sozialpädagogisch betreuten Wohnens – SBW verankert) bietet Dir das ideale Übungsfeld für eine selbstständige Lebensführung vor Deiner vollständigen Autonomie. Du lebst in einer voll ausgestatteten, gemütlichen 3-Zimmer-Altbauwohnung gemeinsam mit einer weiteren Mitbewohnerin im attraktiven Stadtteil List.

Im Gegensatz zur klassischen Wohngruppe entfällt hier die ständige Präsenz des Teams vor Ort zugunsten einer verlässlichen, telefonischen Rufbereitschaft. Dennoch musst Du auf Deine bewährte Betreuungsstruktur nicht verzichten: Die intensive Begleitung durch unser multiprofessionelles Team (Sozialpädagoginnen, Psychologinnen und Ernährungsfachkräfte) wird im Rahmen Deines individuellen Phasenmodells nahtlos fortgesetzt, um Deinen Übergang in ein eigenständiges Leben abzusichern und Rückfällen vorzubeugen.

Für wen ist die Gruppe?

Dieses Angebot ist speziell für junge Frauen ab 18 Jahren konzipiert, die bereits wesentliche therapeutische Fortschritte erzielt haben – beispielsweise im Rahmen eines vorherigen Aufenthalts in unserer therapeutischen Wohngruppe – und nun den nächsten Schritt in Richtung Eigenständigkeit gehen wollen, ohne auf fachlichen Rückhalt und Krisenbegleitung zu verzichten.

Aufnahmevoraussetzungen

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für die Fachleistungsstunden sowie die anteiligen Miet- und Lebenshaltungskosten werden im Rahmen der bewilligten Eingliederungshilfe vom zuständigen Jugendamt (nach SGB VIII für junge Volljährige) oder bei geänderter sozialrechtlicher Zuständigkeit vom Sozialamt (nach SGB IX) übernommen.

Wie kann ich aufgenommen werden?

Interne Abstimmung:
Der Übergang in diese Wohnform wird im Rahmen unserer regelmäßigen gemeinsamen Standortgespräche mit Deiner Bezugsbetreuerin vorbereitet.

Bedarfsprüfung:
Wir prüfen gemeinsam, ob alle klinischen und praktischen Voraussetzungen (wie der BMI-Wert und eine stabile Tagesstruktur) erfüllt sind.

Hilfeplan-Änderung:
Bei Eignung stellen wir gemeinsam mit Dir einen Änderungsantrag im Rahmen des Hilfeplanverfahrens beim zuständigen Kostenträger.

Kontakt und Anfahrt

Adresse der Wohneinheiten: Ferdinand-Wallbrecht-Straße, 30163 Hannover

Zentrale Verwaltung über die Geschäftsstelle: Eichstraße 57 b, 30161 Hannover.

Telefon: 0511 763 63 888.

E-Mail: info@amanda-wohnprojekte.de

Rechtsgrundlage und Zielgruppe

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII in Verbindung mit § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige) bzw. SGB IX (Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen).

Zielgruppe: Junge Frauen ab 18 Jahren (maximal bis zum 27. Lebensjahr) mit einer stabilisierten Essstörungssymptomatik im fortgeschrittenen Genesungsprozess.