Das intensiv ambulant betreute Wohnen ist ein spezialisiertes Angebot für Frauen mit Essstörungen ab 18 Jahren. Unsere Wohngemeinschaften umfassen acht Plätze in zwei Wohnungen. Für jede Bewohnerin steht ein Einzelzimmer, ein gemeinsames Badezimmer, ein großzügiges Wohn- und Esszimmer und eine vollausgestattete Küche zu Verfügung. Die Wohnungen sind nicht barrierefrei. Jedes Zimmer ist teilmöbliert. Für den persönlichen Schliff sorgen Sie als Bewohnerin. Richten Sie Ihr Zimmer nach Ihren Bedürfnissen weiter ein, sodass es zu Ihrem Wohlgefühl beiträgt.
Die Betreuung durch unser interdisziplinäres Team findet montags bis freitags in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr statt. Per Mail oder Diensthandy sind wir für Sie erreichbar. Wir vereinbaren gemeinsam regelmäßige Termine – angepasst an Ihren Alltag. An Wochenenden und Feiertagen steht Ihnen keine Mitarbeiterin zur Verfügung.
Intensiv ambulant betreutes Wohnen
(ab 18 Jahren)
Betreuungsanfragen
Haben Sie Interesse an unserem ambulanten Angebot?
Kontakt
Sollten Sie einen Termin bei uns nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine frühestmögliche Absage. Im besten Fall können wir dann gemeinsam nach einem Alternativtermin schauen.
Berufsgruppen
Sozialpädagog:innen
Bezugsbetreuung, feste Ansprechperson über den gesamten Hilfeverlauf für alle lebenspraktische Themen
Ernährungsfachkräfte
Alle Themen rund ums Essen und die Essstörung, Mahlzeitenzubereitung und Mahlzeitenbegleitung
Weitere Angebote:
- Gemeinsame Freizeitaktivitäten
- Offenes Kunstatelier
- Schrebergarten Nutzung
- Yoga
- Gemeinsames Kochen und Essen
- WG Sitzungen
Zielgruppe und Aufnahmevoraussetzungen:
Aufgenommen werden Frauen ab 18 Jahren mit:
- Diagnostizierte Anorexia nervosa (auch mit atypischer Symptomatik) oder
- Bulimia nervosa (auch mit atypischer Symptomatik)
- Volljährigkeit
- Mindest-BMI von 17,5 kg/m2 (ab 40. Lj. mindestens 18,5 kg/m2)
- Regelmäßige Alltagsbeschäftigung (Ehrenamt, Minijob, Studium, Ausbildung, etc.)
- Krankheitseinsicht und Motivation zur Veränderung
- Überwiegend stabiles Essverhalten
- Fähigkeit zur eigenständigen Haushaltsführung
- Absprachefähigkeit und zuverlässige Bereitschaft zur Zusammenarbeit
- Angemessene Selbstregulation in kritischen Lebenssituationen
Ausschlusskriterien
Unter folgenden Kriterien ist ein Einzug in das IAW nicht geeignet:
- Schwere Symptomatik (schwere Essanfälle, häufiges Erbrechen, starker Abführmittelmissbrauch)
- Körperliche Komplikationen
- Suizidalität
- Schwere Selbstverletzung
- Substanzgebundene Abhängigkeit
- Straffälligkeit
- Adipositas
- Binge-Eating-Störung
Externe Therapeut:innen
Im intensiv ambulant betreuten Wohnen ist eine externe psychotherapeutische Anbindung notwendig. Wir empfehlen bereits vor dem Einzug mit der Suche zu starten. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Zudem kooperieren wir mit einer hausärztlichen und psychiatrischen Arztpraxis in der List – wir geben gerne die Kontaktdaten heraus.
Wer übernimmt die Kosten?
Der Einzug ins intensiv ambulant betreute Wohnen ist nur durch die Kombination aus Miet- und Betreuungsvertrag möglich. Der Sozialhilfeträger übernimmt die Kosten für die Betreuung durch amanda wohnprojekte. Der Mietvertrag wird direkt mit amanda wohnprojekte geschlossen. Die monatliche Miete muss selbst übernommen werden. Gerne können wir gemeinsam über Möglichkeiten der Finanzierung sprechen.
Wie kann ich einen Platz im intensiv ambulant betreuten Wohnen bekommen?
Infogespräch vereinbaren:
Infogespräch vereinbaren: Melden Sie sich für ein unverbindliches Infogespräch direkt per Mail unter ambulanz@amanda-wohnprojekte.de
Infogespräch:
Wir führen mit Ihnen ein persönliches Gespräch um uns Kennenzulernen und um herauszufinden ob unser intensiv ambulant betreutes Wohnen die passende Hilfe für Sie bietet.
Antragstellung:
Wir unterstützen Sie bis zu Ihrem Einzug aktiv bei der Beantragung der Kostenzusage durch das zuständige Sozialamt.
Rechtsgrundlage und Zielgruppe
Rechtsgrundlage: Das intensiv ambulant betreute Wohnen ist als Leistungen zur sozialen Teilhabe in Form von qualifizierter Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 1 und 2 Nr. 2 i.V.m. § 78 Abs. 1 und 2 Nr. 2 SGB IX konzipiert. Die Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogen am Ausmaß des individuell vorhandenen Hilfebedarfs auszurichten.